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Aktualisiert am 15.04.2024

Rekordzahl an F-1 Studierendenvisa abgelehnt

Trotz der großen Bedeutung für die amerikanische Wirtschaft wurden so viele F-1 Visa wie nie zuvor abgelehnt. Wir informieren über die Hintergründe.
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Bild von Uni-Absolvent:innen in den USA

Mit dem F-1 Visum "Student in an Academic or Language Training Program" können ausländische Personen eine anerkannte Universität, eine Business School oder ein College sowie ein Seminar, eine Musikhochschule, eine akademischen Highschool oder eine andere akademische Einrichtung in den Vereinigten Staaten besuchen (z. B. für ein Vollzeitstudium, Semester, Sprachkurs etc.).

Bei dem Studierendenvisum handelt es sich um ein Nichteinwanderungsvisum für die USA, das jedes Jahr in großem Umfang von internationalen Studierenden genutzt wird.

Nicht selten beginnen hochqualifizierte Personen, die ursprünglich mit einem F-1 Studierendenvisum in den USA gekommen sind, nach Abschluss des Studiums ein Optional Practical Training (OPT), d. h. ein Praktikum in den USA, und finden anschließend einen gut bezahlten Arbeitsplatz. F-1 Studierende, die einen Abschluss in Naturwissenschaften, Technik, Ingenieurwissenschaften oder Mathematik – d. h. Science, Technology, Engineering, Mathematics, kurz STEM – erworben haben, sind auf dem US-Arbeitsmarkt besonders begehrt.

Trotz der wirtschaftlichen Bedeutung der Absolvent:innen mit F-1 Visum lehnte das US-Außenministerium im Jahr 2023 so viele F-1 Anträge ab wie nie zuvor.

Neuer Rekord für abgelehnte F-1 Visa

Im Jahr 2023 wurden vom U.S. Department of State über eine Viertelmillion Anträge auf F-1 Visa weltweit abgelehnt, genauer gesagt 253.355 Ablehnungen bei 445.418 ausgestellten F-1 Visa. Das sind stolze 36% aller F-1 Visumanträge, während andere Nichteinwanderungskategorien im gleichen Jahr durchschnittlich nur in 18% der Fälle abgelehnt wurden.

In den Jahren zuvor lag die Ablehnungsquote bei Studierendenvisa in einem ähnlichen Bereich wie bei anderen Nichteinwanderungsvisa für USA. Aber seit 2021 ist die F-1 Ablehnungsquote fast doppelt so hoch wie bei allen anderen Nichteinwanderungsvisakategorien.

Es scheint, dass die höheren Ablehnungsquoten ausländische Studierende von der Antragstellung abgehalten haben. Seit 2016 ist die Gesamtzahl der F-1 Antragstellenden gesunken, wenngleich die Anzahl der erteilten Studierendenvisa seit einem Rekordtief während der Pandemie wieder kontinuierlich gestiegen ist.

Laut David J. Bier, dem Direktor für Einwanderungsstudien am Cato Institute, hat dies erhebliche wirtschaftliche Auswirkungen. Gemäß seiner Schätzung investiert jede mit einem F-1 in den USA studierende Person durchschnittlich etwa 30.000 Dollar pro Jahr für Studiengebühren und Lebenshaltungskosten. Daraus resultieren bei rund 250.000 internationalen Studierenden Gesamtausgaben von rund 7,6 Milliarden Dollar pro Jahr. Ein nicht unerheblicher wirtschaftlicher Nutzen für die Vereinigten Staaten.

Gründe für den Anstieg der F-1 Ablehnungen

1. Unterstellung einer Einwanderungsintention

Das US-Außenministerium hat die Gründe für die hohe Zahl der abgelehnten Studierendenvisa nicht näher erläutert, aber fast alle Ablehnungen beruhen auf dem fehlenden Nachweis einer Nichteinwanderungsabsicht. Das bedeutet, dass die antragstellenden Personen nicht nachweisen können, dass sie nach ihrem Studium in den USA in ihr Heimatland zurückkehren werden und nicht beabsichtigen dauerhaft in den Vereinigten Staaten zu leben. US-Visumantragstellende müssen ausreichende Bindungen zu ihrem Heimatland nachweisen, die sie dazu veranlassen würden, in ihr Heimatland zurückzukehren, wenn die Gründe für ihren Besuch beendet sind.

Für Studierende, die einen längeren Aufenthalt in den USA anstreben, aber nicht über die wirtschaftlichen und sozialen Bindungen verfügen, ist der Nachweis der Nichteinwanderungsabsicht mitunter schwierig. Auf diesen Umstand wird im Foreign Affairs Manual (9 FAM 402.5-5(E)(1) (U) Residence Abroad Required) explizit hingewiesen und dennoch unterstellen US-Konsularbeamt:innen bei F-1 antragstellenden Personen oftmals eine Einwanderungsabsicht.

Bild von College bzw. Highschool Abschluss in den USA

NAFSA, der Verband für internationale Pädagogen, der im Jahr 1947 als National Association of Foreign Student Advisers gegründet wurde, sprach sich für die Einführung des sogenannten Dual Intent für F-1 Visumantragstellende aus (ähnlich wie es beim H-1B Visum üblich ist). Dies würde internationalen Studierenden die Möglichkeit geben, ihr Interesse an einem dauerhaften Umzug, d. h. einer Einwanderung in die USA, nach ihrem Studium offiziell zu äußern, ohne dass es ihre Aussichten auf ein (Nichteinwanderungs-)Visum beeinträchtigt. Zugleich könnte die Nachweispflicht zu noch engen, festen Bindungen ans Heimatland damit entfallen. 

Es ist davon auszugehen, dass die abgelehnten Antragstellenden bereits an einer staatlich anerkannten bzw. SEVP-zertifizierten Bildungseinrichtung in den USA angenommen wurden (zwecks Ausstellung des I-20 Formulars) und "nur" an den mangelnden Visumvoraussetzungen gescheitert sind.

2. Herkunft der F-1 Antragstellenden

Das U.S. Department of State hat die Ablehnungsquote nach Nationalität für die Jahre 2022 und 2023 nicht veröffentlicht. Dennoch zeigt sich ein wichtiger Trend in der US-Visapolitik für Studierende: Während die Anzahl der chinesischen F-1 Studierenden zunächst gestiegen ist, ist sie seit 2015 drastisch zurückgegangen. Gleichzeitig hat sich die Zahl der indischen F-1 Visumantragstellenden plötzlich erhöht.

Nach erheblichen Verzögerungen während der Pandemie stellten die indischen US-Konsulate im Jahr 2023 eine Rekordzahl von 130.839 F-1 Visa für die USA aus. Gleichzeitig lag die Ablehnungsquote für F-1 Visa-Anträge in den indischen US-Konsulaten vor der Pandemie weitaus höher als die für Antragstellende in China.

Auf internationale Studierenden aus Indien entfielen im Jahr 2023 29% aller Visaerteilungen, so dass ihre höhere Ablehnungsquote den weltweiten Durchschnitt möglicherweise beeinflusst haben könnte. Obwohl diese Theorie einleuchtend erscheint, sollten folgende Punkte beachtet werden:

  1. Das US-Außenministerium veröffentlicht derzeit ausschließlich für die B-1 / B-2 Kategorie Ablehnungsraten nach Ländern.
  2. Chinesische B-1 / B-2 Antragstellende werden viel häufiger abgelehnt als indische B-1 / B-2 Antragstellende. Ob dies auch für F-1 Visa zutrifft, ist aufgrund fehlender Daten unklar.
  3. Die Ablehnungsquoten von F-1 Visa stehen nicht mehr im Zusammenhang mit den Ablehnungsquoten anderer Nichteinwanderungsvisakategorien.

Daher könnte die Zunahme der Visaablehnungen auch auf China oder andere Länder zurückzuführen sein.

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Unser Fazit

Es gibt verschiedene Gründe für die Ablehnung eines F-1 Visums für die USA, und gelegentlich können schon kleinste Fehler im Antragsprozess dazu führen. Die genauen Ursachen für den drastischen Anstieg der Ablehnungsquote von F-1 Visa seit 2022 lassen sich nicht klar bestimmen.

Möglicherweise sind einige Anforderungen an F-1 Antragstellende, wie der Nachweis der Nichteinwanderungsabsicht, zu streng. Normalerweise sollen US-Konsularbeamt:innen die aktuelle Situation der antragstellenden Person berücksichtigen, nicht jedoch mögliche Änderungen der Absicht, falls sich in den USA legale Aufenthaltsmöglichkeiten ergeben.

Diese Problematik könnte beispielsweise durch das Konzept des Dual Intent, das von Visa-Expert:innen diskutiert wird, gelöst werden. Zumal es für die US-Regierung von Vorteil wäre gut ausgebildete, hochqualifizierte Fachkräfte im Land zu halten.

Die offiziellen Handlungsanweisungen des US-Außenministeriums (DOS) zu F-1 Visa, die seit September 2021 im Foreign Affairs Manual festgehalten sind, sind ein Schritt in die richtige Richtung. Allerdings ist die Anwendung dieser Richtlinien in den verschiedenen US-Konsulaten und US-Botschaften weltweit uneinheitlich.

Eine transparentere Politik der US-Behörden bezüglich der Ablehnung von F-1 Visa und eine einheitlichere Vorgehensweise bei den Überprüfungen der F-1 Anträge könnten sicherlich hilfreich sein.

Wenn Sie uns mit der Abwicklung Ihres F-1 Visumantrags beauftragen, prüfen wir gleich zu Beginn, ob Sie alle Zugangsvoraussetzungen erfüllen. Hierzu zählen unter anderem nachweisbare feste Bindungen an das Heimatland.

Während des Antragsprozesses unterstützen wir Sie bei der Zusammenstellung der benötigten Antragsdokumente, prüfen diese auf Richtigkeit und Vollständigkeit, bearbeiten das DS-160 Antragsformular und sorgen für eine möglichst reibungslose Visumbeantragung.

Datum:

Aktualisiert am 15.04.2024